Zustimmungserklärung nach DSGVO

VERZEICHNIS DER DATENVERARBEITUNGSTÄTIGKEITEN

DATENSCHUTZ GRUNDVERORDNUNG

ZWECK DER VERARBEITUNG

1. Bearbeitung von Themen und gegebenenfalls Erstellung eines Abschlussprotokolls

Bei geförderten Mediationen zusätzlich: Abwicklung der Fördergelder der KlientInnen

KATEGORIEN DER PERSONEN

1. KlientInnen

2. Angehörige

3. ArbeitgeberInnen der KlientInnen

KATEGORIEN DER DATEN

1. KlientInnen: Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Einkommen, Dauer der

Lebensgemeinschaft / Ehe/ eingetragenen PartnerInnen, Alter, Anzahl und

Alter der Kinder, Vermögenssituation

2. ArbeitgeberIn: Name, Adresse, Telefon, E-Mail, web

HERKUNFT DER DATEN

Übermittlung durch KlientInnen

KATEGORIEN DER EMPFÄNGERINNEN

Bei geförderter psychosozialer Beratung und Mediationen: Der Verein als Rechtsträger der

Förderungen, sowie zuständige Behörde als Fördergeberin

VORGESEHENE SPEICHERDAUER

Bis 7 Jahre nach Abschluss der Mediation

WANN WIRD GELÖSCHT

7 Jahre nach Abschluss der Beratung / Mediation; gelöscht werden die Daten auch in den Backups

BESCHREIBUNG DER TECHNISCHEN UND ORGANISATORISCHEN MASSNAHMEN ZUR

SICHERUNG DER DATENVERARBEITUNG

Papier: in versperrbaren Schränken; Kopien an separatem Ort

EDV jeweils aktueller technischer Stand; alles zusätzlich auf externer Festplatte

gespeichert und diese separat räumlich getrennt aufbewahrt

Die Vertraulichkeit ist daher gesichert!

NACHWEISE ZUR RECHTSMÄSSIGKEIT DER DATENVERWENDUNG

Gesetzliche Verpflichtung u.a.:

Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG)

Richtlinien zur Förderung von Mediation gemäß § 39 c des Familienlastenausgleichsgesetzes

(1967) Bundesabgabenordnung

Vertragliche Verpflichtung: Nur bei Mediationsvertrag

Einwilligungserklärung der Betroffenen zur Verarbeitung der Daten (nur bei geförderter Mediation)

EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG ZUR DATENVERARBEITUNG

Ich bin damit einverstanden, dass mein Antragsformular für staatliche Förderung der

Mediation und somit sämtliche von mir diesbezüglich bekanntgegebenen Daten – das sind:

Name, Titel, Adresse, Telefonnummer, Email, Einkommen, Dauer der Lebensgemeinschaft /

Ehe/ eingetragenen PartnerInnen, Alter, Anzahl und Alter der Kinder,

Vermögenssituation –, sowohl an den Rechtsträger für die Abwicklung der Förderung weitergeleitet, als auch der zuständigen Behörde, derzeit

das Bundeskanzleramt als Fördergeberin vorgelegt werden. Die Daten werden 7 Jahre

gespeichert.

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG

Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung,

Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu. Dafür wenden Sie sich an uns. Sie müssen sich

dazu lediglich als berechtigte Person legitimieren. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung

Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche

sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde

beschweren. In Österreich ist die Datenschutzbehörde (siehe http://dsb.gv.at) zuständig.

Name, Datum, Unterschrift