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Zustimmungserklärung nach DSGVO
VERZEICHNIS DER DATENVERARBEITUNGSTÄTIGKEITEN
DATENSCHUTZ GRUNDVERORDNUNG
ZWECK DER VERARBEITUNG
1. Bearbeitung von Themen und gegebenenfalls Erstellung eines Abschlussprotokolls
Bei geförderten Mediationen zusätzlich: Abwicklung der Fördergelder der KlientInnen
KATEGORIEN DER PERSONEN
1. KlientInnen
2. Angehörige
3. ArbeitgeberInnen der KlientInnen
KATEGORIEN DER DATEN
1. KlientInnen: Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Einkommen, Dauer der
Lebensgemeinschaft / Ehe/ eingetragenen PartnerInnen, Alter, Anzahl und
Alter der Kinder, Vermögenssituation
2. ArbeitgeberIn: Name, Adresse, Telefon, E-Mail, web
HERKUNFT DER DATEN
Übermittlung durch KlientInnen
KATEGORIEN DER EMPFÄNGERINNEN
Bei geförderter psychosozialer Beratung und Mediationen: Der Verein als Rechtsträger der
Förderungen, sowie zuständige Behörde als Fördergeberin
VORGESEHENE SPEICHERDAUER
Bis 7 Jahre nach Abschluss der Mediation
WANN WIRD GELÖSCHT
7 Jahre nach Abschluss der Beratung / Mediation; gelöscht werden die Daten auch in den Backups
BESCHREIBUNG DER TECHNISCHEN UND ORGANISATORISCHEN MASSNAHMEN ZUR
SICHERUNG DER DATENVERARBEITUNG
Papier: in versperrbaren Schränken; Kopien an separatem Ort
EDV jeweils aktueller technischer Stand; alles zusätzlich auf externer Festplatte
gespeichert und diese separat räumlich getrennt aufbewahrt
Die Vertraulichkeit ist daher gesichert!
NACHWEISE ZUR RECHTSMÄSSIGKEIT DER DATENVERWENDUNG
Gesetzliche Verpflichtung u.a.:
Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG)
Richtlinien zur Förderung von Mediation gemäß § 39 c des Familienlastenausgleichsgesetzes
(1967) Bundesabgabenordnung
Vertragliche Verpflichtung: Nur bei Mediationsvertrag
Einwilligungserklärung der Betroffenen zur Verarbeitung der Daten (nur bei geförderter Mediation)
EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG ZUR DATENVERARBEITUNG
Ich bin damit einverstanden, dass mein Antragsformular für staatliche Förderung der
Mediation und somit sämtliche von mir diesbezüglich bekanntgegebenen Daten – das sind:
Name, Titel, Adresse, Telefonnummer, Email, Einkommen, Dauer der Lebensgemeinschaft /
Ehe/ eingetragenen PartnerInnen, Alter, Anzahl und Alter der Kinder,
Vermögenssituation –, sowohl an den Rechtsträger für die Abwicklung der Förderung weitergeleitet, als auch der zuständigen Behörde, derzeit
das Bundeskanzleramt als Fördergeberin vorgelegt werden. Die Daten werden 7 Jahre
gespeichert.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung,
Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu. Dafür wenden Sie sich an uns. Sie müssen sich
dazu lediglich als berechtigte Person legitimieren. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung
Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche
sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde
beschweren. In Österreich ist die Datenschutzbehörde (siehe http://dsb.gv.at) zuständig.
Name, Datum, Unterschrift
